Hochschulleitung
- Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für alle strategischen und operativen Entscheidungen
- Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Land
- Aufstellung des Wirtschaftsplans nach Anhörung des Senats; Verteilung der Finanzmittel
- Hochschulentwicklungsplanung als Präzisierung der vom Senat beschlossenen Grundzüge
- Entscheidung über Berufungsvorschläge der Hochschule
Senat
- Mitwirkung an der Wahl und Abwahl der Hochschulleitung, Verabschiedung der Grundornung sowie der akademischen Regeln
- Entscheidung über Grundzüge der Entwicklungsplanung
- Umfassende Kontroll- und Informationsrechte gegenüber dem Präsidium
- Kann mit zwei Drittel Mehrheit beschließen, dass die Hochschule in die Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts überführt wird
Hochschulrat
- Beratung von Präsidium und Senat
- Bestätigt den Vorschlag des Senats zur Bestellung oder Entlassung von Mitgliedern des Präsidiums
- Nimmt Stellung zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen und zur Gründung von oder Beteiligung an Unternehmen
Fakultätsrat
- Satzungsgebendes Organ der Fakultät. Beschliesst Berufungen von Professoren und die Struktur der Fakultät
- Kontrolliert das Dekanat und kann einzelne Mitglieder abwählen
Dekanat
- Führt sämtliche operativen Aufgaben der Fakultät aus (Raumplanung, Finanzen, etc.)
Studienkommission
- Beratung und Entscheidung von Prüfungsangelegenheiten
- Bereitet grundsätzliche Entscheidungen über Prüfungsangelegenheiten (z.B. Prüfungsordnungen) des Fakultätsrates vor
- Die Mehrheit der Mitglieder sind Studierende, der Studiendekan hat den Vorsitz