Anerkennung von Leistungen

Studienortwechsler Inland / Ausland

Sie haben von einer anderen Universität an die Leibniz Universität Hannover gewechselt (Inland / Ausland):

Studiengangswechsel / Doppelstudium

Sie beabsichtigen, innerhalb der Leibniz Universität Hannover den Studiengang zu wechseln oder ein Doppelstudium aufzunehmen:

Auslandssemester

Sie planen während Ihres Studiums ein Auslandssemester und wollen dort Prüfungen ablegen:

Anrechnung von Studium Generale / Schlüsselkompetenzen

Hier informieren wir Sie über mögliche Anrechnungen im Bereich Schlüsselkompetenzen / Studium Generale, bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

  • Durchführung Tutorium

    Die Durchführung eines regulären Tutoriums über ein Semester kann einmalig mit 2 Leistungspunkten eingebracht werden. Dazu reichen Sie bitte die Bestätigung des Instituts über die ordnungsgemäße Durchführung des Tutoriums und einen formlosen Antrag mit der Bitte um Anrechnung im Studiendekanat ein.

  • Tutorium O-Phase

    Einmalig kann das Ableisten eines Tutoriums im Rahmen der O-Phase der WiWi-Fakultät mit 1 Leistungspunkt eingebracht werden. Dazu reichen Sie bitte die Bestätigung über die ordnungsgemäße Durchführung des Tutoriums und einen formlosen Antrag mit der Bitte um Anrechnung im Studiendekanat ein.

  • Kaufmännische Berufsausbildung

    Eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung kann mit 2 Leistungspunkten eingebracht werden, hierzu reichen Sie bitte die IHK-Urkunde und das Abschlusszeugnis der Berufsschule (In Original und Kopie oder beglaubigter Kopie) sowie einen formlosen Antrag mit der Bitte um Anrechnung im Studiendekanat ein.

  • Studium Generale

    Leistungen der LUH müssen nicht angerechnet sondern nur eingetragen werden, bitte bringen Sie den Nachweis direkt zum Akademischen Prüfungsamt zum Verbuchen.

    Leistungen aus dem Inland / Ausland können auf Antrag als Studium Generale angerechnet werden. Voraussetzung: Nachweis der Note / ECTS und keine inhaltliche Überschneidung mit dem hiesigen Pflichtmodulen, Anrechnung darf nicht bereits im Rahmen der Pauschalanrechnung erfolgt sein. Möchten Sie eine Anrechnung beantragen, reichen Sie bitte das Zeugnis / Transcript of Records, eine Inhaltsbeschreibung und einen formlosen Antrag mit der Bitte um Anrechnung im Studiendekanat ein.

  • Sprachkurs

    Es können Sprachkurse aus dem Inland / Ausland eingebracht werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

    • Der gewählte Sprachkurs muss mindestens das Niveau B1 erfüllen.
    • Keine Kurse in der eigenen Muttersprache, keine Deutschkurse.
    • Es können bis maximal 4 der mind. 10 Leistungspunkte durch Sprachkurse eingebracht werden.
    • Anrechnung darf nicht bereits im Rahmen der Pauschalanrechnung erfolgt sein.

    Möchten Sie eine Anrechnung beantragen, reichen Sie bitte das Zeugnis / Transcript of Records, eine Inhaltsbeschreibung und einen formlosen Antrag mit der Bitte um Anrechnung im Studiendekanat ein.

Ansprechpartnerinnen

Christine Diedler
Anerkennungs-Beauftragte
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Sprechzeiten
Mo. – Do. 10:00 - 12:00 Uhr
Christine Diedler
Anerkennungs-Beauftragte
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Königsworther Platz 1
30167 Hannover
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Sprechzeiten
Mo. – Do. 10:00 - 12:00 Uhr
Dipl.-Ök. Nicole May
Leitung
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
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Leitung
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