Anrechnung nach Auslandsaufenthalt
Sie können sich Leistungen, die Sie an einer ausländischen Universität erbracht haben, nach Ihrer Rückkehr auf Ihr Studium an der Leibniz Universität Hannover anrechnen lassen. Im Folgenden werden die notwendigen Schritte für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen dargestellt. Bei Fragen dazu werden Sie gern im Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beraten.
Allgemeine Informationen
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Ablauf
Nach Rückkehr aus dem Ausland und Erhalt des Transcriptes sollte zeitnah die Anrechnung beantragt werden. Dazu müssen u.a. Dokumente im Studiendekanat eingereicht und geprüft werden.
Die Studiendekanin oder der Studiendekan erteilt dann einen Bescheid über die Anerkennung und informiert das Prüfungsamt entsprechend. Der Bescheid enthält auch Angaben, auf welche Module/Lehrveranstaltungen die im Ausland erbrachten Leistungen angerechnet werden.
Abschließend werden die anerkannten Leistungen vom Akademischen Prüfungsamt verbucht.
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Gleichwertigkeit
Prüfung durch Fachvertreter
Nach Prüfung der Modulinhalte durch die Fachvertretung muss eine Gleichwertigkeit der Leistungen entsprechend der Lissabon-Konvention (Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region von 11. April 1997) vorliegen. Dies ist erkennbar, wenn die erbrachten Leistungen denen eines hiesigen Moduls entsprechen und damit die für den Studiengang Wirtschaftswissenschaft / Wirtschaftsingenieur im Rahmen des Moduls vorgesehenen Lernergebnisse und Kompetenzen erworben wurden.
Prüfung durch das Auslandsbüro
Im Rahmen der Pauschalanrechnung prüft das Auslandsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, ob die im Vorfeld vereinbarten Leistungen erbracht wurden und stellt eine Bestätigung hierüber aus.
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Anrechnung von Noten
Im Ausland erbrachte Leistungen werden mit Note angerechnet.
Sie können auf Antrag ohne Note angerechnet werden (PO 2017/2018), würden dann mit "anerkannt" gekennzeichnet, um lediglich die entsprechenden Kreditpunkte zu erwerben.
Bei der Pauschalanrechnung und bei älteren Prüfungsordnungen ist eine Anrechnung nur ohne Note möglich.
Anrechnung beantragen
Folgende Unterlagen müssen beim Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingereicht werden:
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Antrag auf Anrechnung
Mit Pauschalanrechnung
Sollten Sie im Auslandsbüro eine Pauschalanrechnung vereinbart haben, müssen Sie auf dem Formular angeben, wie die anzurechnenden Leistungspunkte auf die Kompetenzbereiche BWL / VWL und Studium Generale verteilt werden sollen. Den Antrag finden Sie hier:
Ohne Pauschalanrechnung
Bitte verfassen sie selbst ein formloses Schreiben (Antrag) mit folgenden Angaben:
- Persönliche Daten (Name, Anschrift, Matrikelnummer, Studiengang )
- Angabe, welche ausl. Leistungen wofür beantragt werden
- Unterschrift
Ein Musterschreiben finden Sie hier:
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Bestätigung(en) der Fachvertreter oder vom Auslandsbüro
Bitte reichen Sie folgendes im Original ein:
- Bestätigung über die Pauschalanrechnung, diese erhalten Sie im Auslandsbüro
- oder die Empfehlung(en) der Fachvertreter über die Anrechnung.
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Transcript of Records
Um Leistungen anrechnen zu können, wird das Transcript of Records (Notenspiegel) nach Rückkehr aus dem Ausland im Original benötigt. Bitte bringen Sie zur Anrechnung daher eine Kopie und das Original mit, dann können wir das Vorliegen des Originals in unseren Unterlagen vermerken. Sollten Sie ein Dokument nur per Email erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Auslandsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Ansprechpartnerinnen
30167 Hannover
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