Hinweisblatt für Promovierende
Ausführliche Erläuterung des Promotionsverfahrens
Die Promotion setzt in der Regel ein Studium der Wirtschaftswissenschaften an einer wissenschaftlichen Hochschule voraus, das mindestens mit der Gesamtnote "gut" absolviert wurde. Nach erfolgreichem Abschluss des Promotionsverfahrens wird der akademische Grad "Doktorin der Wirtschaftswissenschaften" bzw. "Doktor der Wirtschaftswissenschaften" (Dr. rer. pol.) verliehen.