Mögliche Anrechnung von Leistungen eines Auslandssemesters

Pauschalanrechnung BACHELOR WiIng- PO 2022

Im 5. Fachsemester können nach vorheriger Absprache Leistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters erbracht wurden, als Pauschalanrechnung eingebracht werden. Im Folgenden werden die notwendigen Schritte dafür dargestellt. Bei Fragen dazu werden Sie gern im Auslandsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beraten.

Allgemeines

Im 5. Semester sind laut empfehlendem Stundenplan in Hannover Kurse im Umfang von 10 ECTS im Kompetenzbereich Ökonomie zu absolvieren. Studierende, die die Pauschalanrechnung beantragen, müssen im Auslandssemester nicht die gleichen Kurse belegen, wie sie in Hannover angeboten werden.

  • Einbringen der ECTS
    • Die erforderlichen 10 ECTS für die Pauschalanrechnung werden im Kompetenzbereich Ökonomie mit maximal 10 ECTS anerkannt.
    • Bei weniger als 10 ECTS aus dem Ausland müssen die fehlenden ECTS durch das hiesige Lehrangebot eingebracht werden
  • Module mit Wirtschaftswissenschaftlichem Inhalt

    Die im Ausland erbrachten Wirtschaftsmodule müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

    • Module mit wirtschaftswissenschaftlichem Inhalt: z.B. "Financial Derivatives"; aber nicht: "Spanish History"
    • Module, die bis zum Antritt des Auslandsstudiums noch nicht gehört wurden: z.B. "Behavioural Economics", aber nicht "Introduction to Economics"
    • Module, die mindestens dem Niveau des 5. Semesters entsprechen: z.B. Kurs aus dem 3. Jahr oder Master, nicht jedoch aus dem ersten Studienjahr
  • Fachfremde Kurse

    Es besteht keine Möglichkeit, WiWi-fremde Module für den Bereich Ökonomie einzubringen.

  • Noten

    Es findet im Rahmen der Pauschalanrechnung keine Umrechnung der Noten von im Ausland erbrachten Leistungen statt.

  • Beurlaubung

    Wenn durch den Auslandsaufenthalt keine Leistungen an der Leibniz Universität Hannover erbracht werden, empfiehlt das Immatrikulationsamt eine Beurlaubung. 

Ablauf

  • 1. Beantragung der Pauschalanrechnung

    Wählen Sie Module im Umfang von mind. 10 ECTS aus und senden Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail an das Auslandsbüro als PDF:

    • Die offizielle Modulbeschreibungen der ausl. Universität, aus denen die Inhalte, die erreichbaren Kreditpunkte (ECTS) und das Niveau (Bachelor/ Master) hervorgehen.
    • Bei außereuropäischen Universitäten die Zeiten und Dauer, zu denen die Veranstaltungen stattfinden (zur Ermittlung der ECTS).
  • 2. Prüfung vom Auslandsbüro
    • Das Auslandsbüro prüft die eingereichten Unterlagen.
    • Sollten die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sein, kann sich die Prüfung unter Umständen verzögern bzw. wird darum gebeten, andere oder weitere Module einzureichen.
    • Die bestätigten Leistungen können anschließend im Learning Agreement unter "Before the Mobility" eingetragen und zur Unterschrift beim Auslandsbüro eingereicht werden. Das Learning Agreement finden Sie hier:
  • 3. Änderung während Auslandsaufenthalt

    Sollten sich die vorab gewählten Kurse an der Partneruniversität ändern, gehen Sie wie folgt vor:

    • Änderung per E-Mail dem Auslandsbüro mitteilen.
    • Alle Inhaltsbeschreibungen (erneut) beifügen.
    • Im Learning Agreement alle Änderungen unter "During the Mobility" eintragen und unterschrieben per E-Mail an das Auslandsbüro senden.
  • 4. Rückkehr aus dem Ausland

    Nach Rückkehr aus dem Ausland und Erhalt des Zeugnisses (Transcript of Records) der Gastuniversität soll die Pauschalanrechnung abgeschlossen werden. Dazu melden Sie sich zeitnah im Auslandsbüro mit folgenden Unterlagen:

    • Transcript of Records (im Original)
    • Learning Agreement: vollständig und von allen unterschrieben "Before the Mobilty" und ggf. "During the Mobility"
    • Erfahrungsbericht

    Sollten alle Leistung wie vereinbart erbracht worden sein, stellt das Auslandsbüro eine Bestätigung für die Pauschalanrechnung aus.

  • 5. Tatsächliche Anrechnung

    Die tatsächliche Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen wird vom Studiendekanat veranlasst, dazu reichen Sie dort folgende Unterlagen ein:

    • Transcript of Records (im Original oder mit Verifizierung)
    • Bestätigung für die Pauschalanrechnung (vom Auslandsbüro)
    • Antrag auf Anerkennung, diesen finden Sie hier:
    Hier finden Sie das Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Sollte keine Pauschalanrechnung gewünscht werden oder Sie sind nicht im 5. Fachsemester, dann informieren Sie sich bitte über die Einzelanrechnung.

Kontakt

Master in European Studies Berit Sellmer
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
103
Master in European Studies Berit Sellmer
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30167 Hannover
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