Pauschalanrechnung BACHELOR WiIng- PO 2022
Im 5. Fachsemester können nach vorheriger Absprache Leistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters erbracht wurden, als Pauschalanrechnung eingebracht werden. Im Folgenden werden die notwendigen Schritte dafür dargestellt. Bei Fragen dazu werden Sie gern im Auslandsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beraten.
Allgemeines
Im 5. Semester sind laut empfehlendem Stundenplan in Hannover Kurse im Umfang von 10 ECTS im Kompetenzbereich Ökonomie zu absolvieren. Studierende, die die Pauschalanrechnung beantragen, müssen im Auslandssemester nicht die gleichen Kurse belegen, wie sie in Hannover angeboten werden.
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Einbringen der ECTS
- Die erforderlichen 10 ECTS für die Pauschalanrechnung werden im Kompetenzbereich Ökonomie mit maximal 10 ECTS anerkannt.
- Bei weniger als 10 ECTS aus dem Ausland müssen die fehlenden ECTS durch das hiesige Lehrangebot eingebracht werden
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Module mit Wirtschaftswissenschaftlichem Inhalt
Die im Ausland erbrachten Wirtschaftsmodule müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
- Module mit wirtschaftswissenschaftlichem Inhalt: z.B. "Financial Derivatives"; aber nicht: "Spanish History"
- Module, die bis zum Antritt des Auslandsstudiums noch nicht gehört wurden: z.B. "Behavioural Economics", aber nicht "Introduction to Economics"
- Module, die mindestens dem Niveau des 5. Semesters entsprechen: z.B. Kurs aus dem 3. Jahr oder Master, nicht jedoch aus dem ersten Studienjahr
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Fachfremde Kurse
Es besteht keine Möglichkeit, WiWi-fremde Module für den Bereich Ökonomie einzubringen.
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Noten
Es findet im Rahmen der Pauschalanrechnung keine Umrechnung der Noten von im Ausland erbrachten Leistungen statt.
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Beurlaubung
Wenn durch den Auslandsaufenthalt keine Leistungen an der Leibniz Universität Hannover erbracht werden, empfiehlt das Immatrikulationsamt eine Beurlaubung.
Ablauf
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1. Beantragung der Pauschalanrechnung
Wählen Sie Module im Umfang von mind. 10 ECTS aus und senden Sie die folgenden Unterlagen per E-Mail an das Auslandsbüro als PDF:
- Die offizielle Modulbeschreibungen der ausl. Universität, aus denen die Inhalte, die erreichbaren Kreditpunkte (ECTS) und das Niveau (Bachelor/ Master) hervorgehen.
- Bei außereuropäischen Universitäten die Zeiten und Dauer, zu denen die Veranstaltungen stattfinden (zur Ermittlung der ECTS).
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2. Prüfung vom Auslandsbüro
- Das Auslandsbüro prüft die eingereichten Unterlagen.
- Sollten die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt sein, kann sich die Prüfung unter Umständen verzögern bzw. wird darum gebeten, andere oder weitere Module einzureichen.
- Die bestätigten Leistungen können anschließend im Learning Agreement unter "Before the Mobility" eingetragen und zur Unterschrift beim Auslandsbüro eingereicht werden. Das Learning Agreement finden Sie hier:
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3. Änderung während Auslandsaufenthalt
Sollten sich die vorab gewählten Kurse an der Partneruniversität ändern, gehen Sie wie folgt vor:
- Änderung per E-Mail dem Auslandsbüro mitteilen.
- Alle Inhaltsbeschreibungen (erneut) beifügen.
- Im Learning Agreement alle Änderungen unter "During the Mobility" eintragen und unterschrieben per E-Mail an das Auslandsbüro senden.
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4. Rückkehr aus dem Ausland
Nach Rückkehr aus dem Ausland und Erhalt des Zeugnisses (Transcript of Records) der Gastuniversität soll die Pauschalanrechnung abgeschlossen werden. Dazu melden Sie sich zeitnah im Auslandsbüro mit folgenden Unterlagen:
- Transcript of Records (im Original)
- Learning Agreement: vollständig und von allen unterschrieben "Before the Mobilty" und ggf. "During the Mobility"
- Erfahrungsbericht
Sollten alle Leistung wie vereinbart erbracht worden sein, stellt das Auslandsbüro eine Bestätigung für die Pauschalanrechnung aus.
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5. Tatsächliche Anrechnung
Die tatsächliche Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen wird vom Studiendekanat veranlasst, dazu reichen Sie dort folgende Unterlagen ein:
- Transcript of Records (im Original oder mit Verifizierung)
- Bestätigung für die Pauschalanrechnung (vom Auslandsbüro)
- Antrag auf Anerkennung, diesen finden Sie hier:
Kontakt
30167 Hannover