Wechsel zwischen dem Studiengang Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftsingenieur
Bei einem Fachwechsel in den beiden Masterstudiengängen der Fakultät werden von Amts wegen alle gleichwertigen Leistungen übernommen, dabei werden sowohl bestandene wie auch nicht bestandene Leistungen angerechnet.
-
Ablauf
Zu Beginn des Semesters, in dem Sie gewechselt sind, wird vom Studiendekanat eine Anrechnung von Amts wegen geprüft.
Die Studiendekanin oder der Studiendekan erteilt dann einen Bescheid über die Anrechnung und informiert das Prüfungsamt entsprechend. Der Bescheid enthält auch Angaben, auf welche Module/Lehrveranstaltungen die erbrachten Leistungen angerechnet werden.
Abschließend werden die angerechneten Leistungen vom Akademischen Prüfungsamt verbucht und Sie darüber informiert.
-
Gleichwertigkeit
Das ökonomische Lehrangebot ist gleich, die Anerkennung richtet sich nach Wahl der Kompetenzbereiche.
-
Anrechnung von Noten
Bei der Anrechnung werden die Noten aus dem vorherigen Studium übernommen.
Wechsel von Studiengängen außerhalb der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Studien-und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Studiums an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität erbracht wurden, werden von Amts wegen anerkannt, sofern sie gleichwertig sind. Dies gilt für bestandene wie auch nicht bestandene Leistungen.
-
Ablauf
Zu Beginn des Semesters, in dem Sie gewechselt sind, muss vom Studiendekanat eine Anrechnung von Amts wegen geprüft werden. Reichen Sie daher einen vom Prüfungsamt ausgestellten Notenspiegel im Studiendekanat Wirtschaftswissenschaften ein.
Die Studiendekanin oder der Studiendekan erteilt dann einen Bescheid über die Anrechnung und informiert das Prüfungsamt entsprechend. Der Bescheid enthält auch Angaben, auf welche Module/Lehrveranstaltungen die erbrachten Leistungen angerechnet werden.
Abschließend werden die angerechneten Leistungen vom Akademischen Prüfungsamt verbucht und Sie darüber informiert.
-
Gleichwertigkeit
Studien-und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Studiums an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität erbracht wurden, werden von Amts wegen anerkannt, sofern sie gleichwertig sind. Dies gilt für bestandene wie auch nicht bestandene Leistungen.
Die Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen ist gegeben, wenn Module in beiden Studiengängen angeboten werden bzw. aufgrund Vergleichsfällen inhaltlich einer Anrechnung zugestimmt wurde. Liegt kein Vergleichsfall vor, muss eine Prüfung durch die Fachvertreter erfolgen.
Bei Fragen hierzu lassen Sie sich bitte im Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beraten.
-
Anrechnung von Noten
Bei der Anrechnung werden die Noten aus dem vorherigen Studium übernommen.
Anrechnung beantragen
Folgende Unterlagen müssen beim Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingereicht werden:
-
Antrag auf Anrechnung
Bitte verfassen sie selbst ein formloses Schreiben (Antrag) mit folgenden Angaben:
- Persönliche Daten (Name, Anschrift, Matrikelnummer, Studiengang )
- Angabe, welche Leistungen wofür beantragt werden
- Unterschrift
-
Zeugnis / Notenauszug
Um Leistungen anrechnen zu können, wird ein vom Akademischen Prüfungsamt ausgestellter Notenspiegel benötigt.
-
Modulbeschreibungen
Damit der jeweilige Fachvertreter die Gleichwertigkeit feststellen kann, wird eine Modulbeschreibung benötigt, aus der Inhalt, Umfang, Angaben über Prüfung und Literatur usw. hervor gehen. Bitte bringen Sie daher den entsprechenden Auszug aus dem Modulhandbuch oder Vorlesungsverzeichnis o.ä. mit.
Weitere Informationen
Ansprechpartnerinnen
30167 Hannover
30167 Hannover