Anrechnung von Leistungen

Studienortwechsel aus dem Ausland

Es können Leistungen, die an einer Universität im Ausland erbracht wurden, bei einem Wechsel auf das Studium an der Leibniz Universität Hannover angerechnet werden. Im Folgenden werden die notwendigen Schritte für die Anrechnung von erbrachten Prüfungsleistungen dargestellt. Bei Fragen dazu werden Sie gern im Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beraten.

  • Ablauf

    Zu Beginn des Studiums soll zeitnah die Anrechnung beantragt werden. Dazu müssen unten angegebene Dokumente im Studiendekanat eingereicht und geprüft werden.

    Vom Studiendekanat werden dabei die Leistungen mit Hilfe einer Stellungnahme der Zentralen Stelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn (siehe unten) und der Zustimmung der jeweiligen Fachvertreter überprüft. 

    Die Überprüfung beinhaltet nicht die Bewerbung um einen Studienplatz.

    Die Studiendekanin oder der Studiendekan erteilt dann einen Bescheid über die Anrechnung und informiert das Prüfungsamt entsprechend. Der Bescheid enthält auch Angaben, auf welche Module/Lehrveranstaltungen die erbrachten Leistungen angerechnet werden.

    Abschließend werden die angerechneten Leistungen vom Akademischen Prüfungsamt verbucht.

  • Bewerbung

    Die Überprüfung der Anrechnung beinhaltet nicht die Bewerbung um einen Studienplatz. Die Bewerbung müssen Sie bei dem International Office der Leibniz Universität Hannover fristgerecht vornehmen. Bitte informieren Sie sich daher über alle Fragen zur Bewerbung auf den Seiten der Universität Hannover.  

    Hier finden Sie
  • Gleichwertigkeitsprüfung durch Fachvertreter

    Nach Prüfung der Modulinhalte durch die Fachvertretung muss eine Gleichwertigkeit der Leistungen entsprechend der Lissabon-Konvention (Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region von 11. April 1997) vorliegen. Dies ist erkennbar, wenn die erbrachten Leistungen denen eines hiesigen Moduls entsprechen und damit die für den Studiengang Wirtschaftsingenieur im Rahmen des Moduls vorgesehenen Lernergebnisse und Kompetenzen erworben wurden.

  • Anrechnung von Noten

    Bei der Anrechnung werden die Noten der Universität aus dem Ausland übernommen.

    Hier finden Sie die Tabelle für die Empfehlung der Notenumrechnung

Anrechnung beantragen

Folgende Unterlagen müssen beim Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingereicht werden:

  • Antrag auf Anrechnung

    Bitte verfassen sie selbst ein formloses Schreiben (Antrag) mit folgenden Angaben:

    • Persönliche Daten (Name, Anschrift, Matrikelnummer, Studiengang )
    • Angabe, welche Leistungen wofür beantragt werden
    • Unterschrift
  • Modulbeschreibungen

    Damit der jeweilige Fachvertreter die Gleichwertigkeit feststellen kann, wird eine Modulbeschreibung benötigt, aus der Inhalt, Umfang, Angaben über Prüfung und Literatur usw. hervor gehen. Bitte bringen Sie daher den entsprechenden Auszug aus dem Modulhandbuch oder Vorlesungsverzeichnis o.ä. mit.

  • Zeugnis / Notenauszug

    Um Leistungen anrechnen zu können, wird entweder das Zeugnis benötigt, dazu bringen Sie bitte eine Kopie und das Original mit, dann können wir das Vorliegen des Originals in unseren Unterlagen vermerken.

    Oder Sie lassen sich einen Notenauszug Ihrer vorherigen Universität ausstellen, diesen geben Sie im Original mit Unterschrift / Stempel hier ab.

Ansprechpartnerinnen

Christine Diedler
Anerkennungs-Beauftragte
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Sprechzeiten
Mo. – Do. 10:00 - 12:00 Uhr
Christine Diedler
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Mo. – Do. 10:00 - 12:00 Uhr
Dipl.-Ök. Nicole May
Leitung
Adresse
Königsworther Platz 1
30167 Hannover
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Sprechzeiten
nach Vereinbarung
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