Praktika

Studiengang Wirtschaftswissenschaft

Den Studierenden des Studiengangs Wirtschaftswissenschaft wird ein fachbezogenes Praktikum in allen angebotenen Fächern der Studienrichtung Wirtschaftswissenschaft empfohlen. In der Prüfungsordnung ist kein Praktikum vorgesehen, aber die Fakultät begrüßt es außerordentlich, dass Studierende von der Möglichkeit, praktische Fähigkeiten zu erwerben, Gebrauch machen.

Wenn Sie eine Bescheinigung für z.B. den Arbeitgeber benötigen, bestätigen wir Ihnen gerne schriftlich, dass Ihr Praktikum freiwillig ist bzw. als wesentlicher Bestandteil eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs empfohlen wird. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Studiendekanat. Da im Studiengang Wirtschaftswissenschaft keine Pflichtpraktika vorgesehen sind, können wir Ihnen keine Bescheinigung über die Ableistung eines Pflichtpraktikums ausstellen.


Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieur

Bei Beantragung der Immatrikulation soll ein achtwöchiges technisches Vorpraktikum gemäß der Praktikumsordnung für diesen Studiengang nachgewiesen werden. Geschieht dies nicht, erfolgt eine Immatrikulation unter der Bedingung, den Nachweis bis zum Semesterende des vierten Fachsemesters zu erbringen.