Einzelanrechnung Master WIIng - PO 2018
Leistungen, die im Rahmen eines Auslandssemesters erbracht wurden, können als Einzelanrechnung eingebracht werden. Im Folgenden werden die notwendigen Schritte dafür dargestellt. Bei Fragen dazu werden Sie gern im Auslandsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beraten.
Allgemeines
Einzelanrechnungen können nur nach vorheriger Absprache durchgeführt werden, im Folgenden finden Sie die Kriterien, wie eine Anrechnung möglich ist und weitere Informationen:
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Kriterien für die Anrechnung von Pflichtmodulen
Folgende Kriterien müssen bei einer Anrechnung von Pflichtmodulen erfüllt sein:
- Es können nur Module angerechnet werden, deren Inhalt zu einem Großteil äquivalent zu einem in Hannover angebotenen Pflichtmodul sind.
- Eine inhaltliche Äquivalenz könnte bspw. bei dem in Hannover angebotene Modul "Operations Research" (Prof. Helber) und einem im Ausland angebotenen Kurs zu "Operational Research " gegeben sein. Ob eine inhaltliche Äquivalenz tatsächlich vorliegt, entscheidet letztendlich der/die Prüfer/in.
- Der Umfang muss den hiesigen Leistungspunkten in etwa entsprechen, z. B. kann ein Modul aus dem Ausland mit 2 ECTS nicht für ein hiesiges Modul mit 5 Leistungspunkten angerechnet werden.
- Die Anrechnung erfolgt mit Note.
- Die Anrechnung wird durch den/die Prüfer/in empfohlen und vom Studiendekan bestätigt.
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Kriterien für die Anrechnung von Wahlpflicht- oder Wahlmodulen
Folgende Kriterien müssen bei einer Anrechnung von Modulen erfüllt sein:
Es können entweder Module angerechnet werden, deren Inhalt zu einem Großteil äquivalent zu einem in Hannover angebotenen Modul sind (Wahlpflicht- oder Wahlmodule):
- Eine inhaltliche Äquivalenz könnte bspw. bei dem in Hannover angebotene Modul "Nonprofit und Public Management" (Prof. Piening, Area Strategisches Management) und einem im Ausland angebotenen Kurs zu "Nonprofit Management" gegeben sein. Ob eine inhaltliche Äquivalenz tatsächlich vorliegt, entscheidet letztendlich der/die Prüfer/in.
- Der Umfang muss den hiesigen Leistungspunkten in etwa entsprechen, z. B. kann ein Modul aus dem Ausland mit 2 ECTS nicht für ein hiesiges Modul mit 5 Leistungspunkten angerechnet werden.
- Die Anrechnung erfolgt mit Note.
- Die Anrechnung wird durch den/die Prüfer/in empfohlen und vom Studiendekan bestätigt.
Oder es gibt die Möglichkeit, ein unspezifisches Modul nur im gewählten technischen Vertiefungsbereich oder in der Ökonomischen Area anrechnen zu lassen:
- hierbei soll eine Äquivalenz mit den Inhalten der gewählten Area bzw. des Vertiefungsbereiches vorliegen, dazu benötigt man die Zustimmung von Fachvertreter/in bzw. Area-Verantwortlichen
- Die Leistungspunkte werden aus dem Ausland übernommen.
- Die Anrechnung erfolgt mit Note.
- Die Anrechnung wird durch den/die Fachvertreter/in empfohlen und vom Studiendekan bestätigt.
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Noten
Im Rahmen der Einzelanrechnung werden die Noten von im Ausland erbrachten Leistungen übernommen, dabei orientieren wir uns nach der Notentabelle der Leibniz Universität bzw. an der bayrischen Formel.
Die Einzelanrechnung der erbrachten Leistungen aus dem Ausland kann laut Prüfungsordnung auf Antrag unbenotet angerechnet werden.
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Beurlaubung
Wenn durch den Auslandsaufenthalt keine Leistungen an der Leibniz Universität Hannover erbracht werden, empfiehlt das Immatrikulationsamt eine Beurlaubung.
Ablauf
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1. Auslandsaufenthalt planen
Vor dem Auslandsaufenthalt muss überlegt werden, welche Leistungen angerechnet werden sollen, folgende Möglichkeiten gibt es:
- Pflichtmodule des Masterstudiums Wirtschaftsingenieurwesen
- Im Technischen Vertiefungsbereich: Wahlpflicht- oder Wahlmodule, Module des Wahlbereiches, Unspezifisches Modul
- in der Ökonomischen Area: Wahlpflicht- oder Wahlmodule, Module des Wahlbereiches, Unspezifisches Modul
Infos zu möglichen Leistungen in den Areas finden Sie auf der Website der Fakultät unter dem Studiengang oder im Archiv der Modulhandbücher.
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2. Formale Prüfung durch Studiendekanat
Das Formular "Anerkennungsempfehlung zur Einzelanrechnung" soll ausgefüllt und zunächst an das Studiendekanat an diedler@wiwi.uni-hannover.de gesendet werden.
Dabei wird formal geprüft, ob eine Anerkennung grundsätzlich möglich ist, danach das Formular mit Bestätigung wieder zurückgesandt.
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3. Absprache mit Prüfer/in oder Fachvertreter/in
Bitte senden Sie Folgendes per E-Mail an die Prüfenden / Fachvertretenden oder vereinbaren einen persönlichen Termin:
- Anerkennungsempfehlung mit Zustimmung Studiendekanat
- die Modulbeschreibungen, aus denen der Kursinhalt, die erreichbaren Kreditpunkte (ECTS) und das Niveau (Bachelor/Master) hervorgehen
Bei außereuropäischen Universitäten sollten außerdem die Zeiten und Dauer, zu denen die Kurse stattfinden (zur Ermittlung der ECTS) mitgesendet werden.
Stimmt der/ die Prüfer/in einer Anrechnung zu, muss die Anerkennungsempfehlung unterschrieben werden mit Datum und Stempel / Signatur.
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4. Unterlagen an Auslandsbüro
Bitte reichen Sie das Learning Agreement zusammen mit der Anerkennungsempfehlung zur Bearbeitung beim Auslandsbüro ein.
Das Formular "Learning Agreement" finden Sie hier:
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5. Änderung während Auslandsaufenthalt
Sollten sich Änderungen der abgesprochenen Module ergeben, müssen diese per E-Mail erneut mit dem/der Prüfer/in oder dem Studiendekanat abgestimmt werden.
Im Learning Agreement sollten alle Änderungen unter "During the Mobility" eingetragen und unterschrieben per E-Mail zusammen mit den Anerkennungsempfehlungen der neuen Leistungen an das Auslandsbüro gesendet werden.
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6. Rückkehr aus dem Ausland
Nach Rückkehr aus dem Ausland und Erhalt des Zeugnisses (Transcript of Records) der Gastuniversität soll die Anerkennung abgeschlossen werden. Dazu melden Sie sich zeitnah im Auslandsbüro mit folgenden Unterlagen:
- Transcript of Records (im Original)
- Learning Agreement: vollständig und von allen unterschrieben "Before the Mobilty" und ggf. "During the Mobility"
Sollten alle Leistung wie vereinbart erbracht worden sein, können Sie die Anerkennung abschließend beim Studiendekanat beantragen.
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7. Anerkennung abschließen
Für die Anerkennung reichen Sie zeitnah im Studiendekanat folgende Unterlagen ein:
- Transcript of Records
- Anerkennungsempfehlungen oder E-Mails als Nachweis
- Formloser Antrag auf Anerkennung (Anschreiben) mit Unterschrift, ein Musterschreiben finden Sie hier: