M. Sc. Wirtschaftswissenschaft (PO 2018)
Allgemeines zum Ablauf nach Abgabe der Masterarbeit
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Bestätigung der Abgabe
Wir bestätigen Ihnen und dem Institut die fristgerechte Abgabe.
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Zweitprüfer
Der Erstprüfer teilt dem Studiendekanat bei Einreichung des Erstgutachtens mit, wer das Zweitgutachten erstellen wird.
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Bewertung
Die Masterarbeit soll innerhalb von sechs Wochen, spätestens nach zehn Wochen, von den beiden Prüfenden bewertet werden.
Wird eine Prüfungsleistung durch zwei Prüfende bewertet, ist sie nur bestanden, wenn beide Prüfende die Prüfungsleistung mit „bestanden“, „ausreichend“ oder besser bewerten. Die Note errechnet sich in diesem Fall aus den von den Prüfenden festgesetzten Einzelnoten als arithmetischen Mittelwert.
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Notenmitteilung
Sobald die Gutachten im Studiendekanat eingegangen sind, erstellt das Studiendekanat eine schriftliche Notenmitteilung mit dem Ergebnis vom Erst- und Zweitprüfenden.
Diese Notenmitteilung und eine Ausfertigung Ihrer Masterarbeit wird an das Akademischen Prüfungsamt weitergeleitet, dort im QIS verbucht und Ihnen mit weiteren Informationen zugeschickt.
Eine Ausfertigung der Masterarbeit können Sie sich beim Prüfungsamt wieder aushändigen lassen, dies ist sinnvoll bei Abholung des Zeugnisses.
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Zeugniserstellung
Sollte die Abschlussarbeit Ihre letzte Leistung sein bzw. sind alle erforderlichen Noten verbucht, wird das Abschlusszeugnis automatisch vom Akademischen Prüfungsamt erstellt und zur Unterschrift dem Dekan und den Studiendekan vorgelegt.
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Rückmeldung / Beurlaubung
Zum Zeitpunkt der Abgabe haben Sie sich in der Regel ja bereits für das nächste Semester zurückgemeldet, so dass Sie die Möglichkeit haben, bis zum Ende des Folgesemesters eingeschrieben zu bleiben - das Immatrikulationsamt wird Sie von sich aus nicht vor Ablauf des bereits zurückgemeldeten Semesters exmatrikulieren. Daher könnten Sie bis zum Abschluss des Folgesemesters noch immatrikuliert bleiben oder sich selbst auf Antrag exmatrikulieren.
Sollten Ihrerseits mit der Abgabe der Masterarbeit bereits alle Prüfungsleistungen erbracht sein, aber noch Benotungen ausstehen, wäre bis zum 31.10./30.04. eine Beurlaubung möglich (Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende, so zählt der folgende Werktag), um sich einen Teil des bereits gezahlten Semesterbeitrags rückerstatten zu lassen. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich das Immatrikulationsamt.
Informationen bezüglich einer möglichen Rückerstattung des Semesterbeitrags finden Sie unter www.uni-hannover.de/de/studium/im-studium/studienorganisation/studierendenstatus/exmatrikulation/
Ansprechperson
30167 Hannover