Geschäftsordnung vom 06.05.2020
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat entscheidet nach § 44 NHG in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen der Fakultät, insbesondere die Prüfungsordnungen, und nimmt zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen gegenüber dem Präsidium Stellung.
Dem Fakultätsrat gehören 13 Mitglieder mit Stimmrecht an. Sie werden nach Gruppen direkt gewählt. Der Dekan führt ohne Stimmrecht den Vorsitz.
Der Fakultätsrat tagt hochschulöffentlich.
Dekanin/Dekan
Prof. Dr. Maik Dierkes
Vertretung der Professorinnen und Professoren
Prof. Dr. Martin Gassebner
Prof. Dr. Axel Haunschild
Prof. Dr. Annika Herr
Prof. Dr. Erk P. Piening
Prof. Dr. Judith Christiane Schneider
Prof. Dr. Marina Schröder
Details
© C. Wyrwa
Prof. Dr. Stefan Wielenberg
Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
M. Sc. Vivien Less
Vertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Dipl.-Kff. Helga Hemmersmeier
Vertretung der Promovierenden
M. Sc. Soschia Karimi
Studentische Mitglieder
Ana-Lena Bode
Ana-Lena Bode
Katharina Ossenkopp
Katharina Ossenkopp