Verlängerung der Bearbeitungszeit
Hier finden Sie eine Übersicht über die möglichen Gründe einer Verlängerung der Bearbeitungszeit, bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Studiendekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Allgemeines
Die Bearbeitungszeit kann um insgesamt höchstens ein Drittel der vorgesehenen Bearbeitungsdauer verlängert werden, wenn triftige Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Als triftige Gründe gelten u.a.:
- Krankheit
- Pflege / Tod eines nahen Angehörigen
- Mutterschutz / Elternzeit
- Institutsbedingte Gründe
- Einzelfallprüfung triftiger Gründe
Eine Verlängerung darüber hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig.
Ein formloser Antrag sowie die entsprechenden Nachweise sind unverzüglich einzureichen.
Triftige Gründe für eine Verlängerung
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Krankheit
Für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund Krankheit verwenden Sie bitte den unten angegebenen Vordruck und reichen diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben unverzüglich ein.
Die Bearbeitungszeit wird grundsätzlich um die Dauer der Krankheit auf den nächstmöglichen Werktag verlängert.
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Pflege / Tod eines nahen Angehörigen
Für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund der Pflege oder des Todes eine nahen Angehörigen muss neben einem formlosen Antrag eine Pflegebescheinigung bzw. die Kopie einer Sterbeurkunde als Nachweis eingereicht werden. Die Verschiebung wird grundsätzlich situationsabhängig mit Ihnen abgestimmt.
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Mutterschutz / Elternzeit
Für eine Verlängerung aufgrund Mutterschutz / Elternzeit reichen Sie bitte neben einem formlosen Antrag eine Kopie des Mutterpasses bzw. der Geburtsurkunde als Nachweis ein, es werden dabei die gesetzlichen Bestimmungen beachtet bzw. es erfolgt im Einzelfall grundsätzlich situationsabhängig mit Ihnen ein Abstimmung.
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Institutsbedingte Gründe
Die Bearbeitungszeit kann in Einzelfällen in Absprache mit den Prüfenden verlängert werden, z. b. bei Ausfall eines technischen Gerätes. Wenden Sie sich bitte für eine Einzelfallprüfung mit entsprechenden Nachweisen an das Studiendekanat.
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Einzelfallprüfung triftiger Gründe
Für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aus sonstigen triftigen Gründen wenden Sie sich bitte für eine Einzelfallprüfung an das Studiendekanat.
Ansprechperson
30167 Hannover